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Motorradtransporter

(11 produkte)

Motorradanhänger – im Handel auch Motorradtransporter genannt – nehmen je nach Modell eine oder mehrere Maschinen hinter dem Auto mit. Im Sortiment sind 11 Anhänger von Balhanger, Neptun, TPV und Brenderup, hydraulisch absenkbar, mit kippbarer Ladefläche oder mit Auffahrrampe, von €795 bis €3.495. Alle laufen über eine Anfrage; abgeholt wird in Blankenheim oder Zülpich.

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Absenkbar, kippbar oder mit Rampe

Auf einen Motorradanhänger kommt die Maschine auf zwei Arten: Entweder rollt sie über eine Rampe oder Auffahrschiene auf eine feststehende Plattform, oder die Ladefläche wird selbst geneigt beziehungsweise abgesenkt, damit der Anstieg flacher ausfällt.

Absenkbar, kippbar oder mit Rampe
HerstellerSo wird beladenModellePreis ab
BalhangerFahrgestell hydraulisch absenkbar, klappbar4€1.995
NeptunMoto: Ladefläche kippbar mit Auffahrschiene; Hobby (Quadanhänger): Heckwand als Rampe4€795
TPVfeste Plattform mit Standschienen und Auffahrschiene2€899
Brenderupfeste Plattform mit abnehmbarer Rampe1€918

Besonders flach wird der Anstieg, wenn die Ladefläche selbst nach unten kommt. Bei den Balhanger-Modellen MOTO-1 und MOTO-2 senkt eine einfach wirkende Hydraulikpumpe das Fahrgestell ab, sodass das Motorrad unter einem Winkel von etwa 7° auf die Ladefläche rollt. Zusätzlich lässt sich das Fahrgestell der MOTO-Anhänger zusammenklappen, was das Unterstellen erleichtert. Dafür liegen die Balhanger-Modelle preislich über den anderen.

Neptun kombiniert beides: Bei der Moto-Reihe von Neptun lässt sich die Ladefläche ankippen; das Motorrad rollt dann über eine Auffahrschiene hinauf, und vorn fixiert ein verschiebbarer Bügel mit Verriegelung das Vorderrad in seiner Schiene.

Bei TPV und Brenderup steht die Plattform fest, hinauf geht es über Schiene oder Rampe. Beim Brenderup MC750 kommt das Motorrad über eine abnehmbare Einzelrampe von 1,62 m Länge auf die Plattform, der Auffahrwinkel liegt laut Hersteller bei 18°, und für die Fahrt lässt sich die Rampe am Anhänger verstauen.

Wie viele Motorräder passen?

Das hängt an zwei Dingen. Erstens an Schienen und Breite der Ladefläche, denn die Maschinen stehen nebeneinander. Zweitens an der Nutzlast – zulässiges Gesamtgewicht abzüglich Leergewicht des Anhängers –, die alle Maschinen zusammen samt Zubehör tragen muss. Rechnen Sie dafür mit dem Gewicht Ihres eigenen Motorrads.

Die Angaben der Hersteller im Überblick:

  • Der Moto-1 ist für ein einzelnes Motorrad gebaut: Seine Ladefläche misst 2.400 × 900 mm, er wiegt leer 180 kg, trägt 570 kg, und ein eingebauter Keil blockiert das Vorderrad. Zum absenkbaren Moto-1 für ein Motorrad.
  • Der Moto-2 ist für zwei Motorräder nebeneinander gebaut. Zum Moto-2 für zwei Motorräder.
  • TPV baut die Motorradanhänger MU2 und MB2 als offene Plattform mit drei Standschienen samt verstellbarem Haltebügel und einer Auffahrschiene; gedacht sind sie für ein bis zwei Motorräder. Der ungebremste MU2 trägt bei 750 kg zulässiger Gesamtmasse 600 kg, der gebremste MB2 bei 1.000 kg zulässiger Gesamtmasse 790 kg, beides ohne Zubehör gerechnet.
  • Brenderup legt den MC750 für zwei Motorräder aus, moderne wie klassische, und hält sie mit angeschweißten Befestigungsringen an der Vorderseite, vier Verzurrpunkten innen und vier Verzurrhaken außen. Bei 750 kg zulässiger Gesamtmasse wiegt der MC750 leer 132 kg und nimmt 618 kg auf; die Ladehöhe beträgt 450 mm, und ein Stützrad gehört zur Serienausstattung.

Bei Neptun steht jede Maschine in einer eigenen Schiene; wie viele ein Modell mitbringt, klären Sie am besten direkt mit uns. Mehr Anhänger dieser Hersteller: Balhanger, Neptun, TPV und Brenderup.

Führerschein, Anhängelast und Tempo 100

Wer Klasse B hat, darf jeden Motorradanhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse mitnehmen, ohne Auto und Anhänger zusammenzurechnen; das Zugfahrzeug muss dafür nur selbst ein Klasse-B-Fahrzeug sein, also höchstens 3.500 kg zulässige Gesamtmasse haben und für nicht mehr als acht Mitfahrende neben dem Fahrer gebaut sein. Das trifft hier auf alle ungebremsten Modelle zu.

Nur für den TPV MB2, der eine eigene Bremse hat, muss man rechnen: Beim gebremsten Motorradanhänger mit 1.000 kg zulässiger Gesamtmasse genügt Klasse B nur, wenn das Auto laut Fahrzeugschein höchstens 2.500 kg zulässige Gesamtmasse hat, denn die eingetragenen Werte beider Fahrzeuge dürfen zusammen 3.500 kg nicht übersteigen; Stützlast und tatsächliche Beladung spielen dabei keine Rolle. Kommt die Summe über 3.500 kg, aber nicht über 4.250 kg, reicht Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 – beim 1.000-kg-Motorradanhänger also ein Auto bis 3.250 kg zulässiger Gesamtmasse; eingetragen wird sie nach einer Fahrerschulung von mindestens sieben Stunden, eine Prüfung gibt es dafür nicht.

Unabhängig vom Führerschein gibt es eine zweite Grenze: die Anhängelast Ihres Autos. Wie viel das eigene Auto ziehen darf, verrät seine Zulassungsbescheinigung Teil I: Feld O.1 gilt für Anhänger mit Bremse, Feld O.2 für Anhänger ohne – bei einem ungebremsten Motorradanhänger ist also O.2 der maßgebliche Wert; die zulässige Gesamtmasse des Anhängers steht in dessen eigenen Papieren. Ein Motorradanhänger ohne ausreichende eigene Bremse darf am Pkw nur hängen, wenn er einachsig ist und das Auto an jedem Rad gebremst wird; zwei Achsen ohne Bremse lässt der Wortlaut des Gesetzes hinter einem Pkw nicht zu. Das betrifft hier den zweiachsigen Hobby-Anhänger von Neptun, der keine Bremse hat.

Für Tempo 100 muss einiges zusammenkommen. Schneller als 80 km/h darf ein Gespann mit Motorradanhänger nur auf Autobahn und Kraftfahrstraße fahren, und auch dort erst mit einem Zugfahrzeug mit Blockierverhinderer, einem behördlichen 100-km/h-Vermerk in den Anhängerpapieren und der gesiegelten Plakette am Heck des Anhängers. Gemeint ist mit dem Blockierverhinderer das ABS.

Ob ein Auto für Tempo 100 schwer genug ist, entscheidet ein Faktor auf seine Leermasse: Fehlen dem Anhänger Bremse oder hydraulische Stoßdämpfer, darf seine zulässige Gesamtmasse höchstens 0,3-mal so groß sein, mit beidem 1,1-mal – nie aber mehr als die zulässige Gesamtmasse oder die Anhängelast des Autos. Ein ungebremster Motorradanhänger mit 750 kg zulässiger Gesamtmasse darf deshalb nur hinter einem Zugfahrzeug mit mindestens 2.500 kg Leermasse 100 km/h fahren, und Stoßdämpfer am Anhänger ändern daran nichts, solange er keine Bremse hat. Das gilt auch dann, wenn ein ungebremstes Modell mit einer Tempo-100-Zulassung beworben wird. Deutlich leichter wird es beim TPV MB2 mit Bremse und Stoßdämpfern: Beim gebremsten 1.000-kg-Motorradanhänger mit hydraulischen Stoßdämpfern genügt für Tempo 100 schon ein Zugfahrzeug ab rund 910 kg Leermasse, sofern Anhängelast und zulässige Gesamtmasse des Autos mindestens 1.000 kg betragen; fehlen die Stoßdämpfer, wären es 3.334 kg. Dazu müssen die Anhängerreifen bei jeder Fahrt laut eingeprägtem Herstellungsdatum jünger als sechs Jahre und mindestens für 120 km/h gekennzeichnet sein (Kategorie L); entfällt eine Bedingung, gilt wieder das normale Tempolimit.

Festzurren und Stützlast

Das Motorrad muss so festgezurrt sein, dass es selbst bei einer Vollbremsung oder einem plötzlichen Ausweichmanöver weder rutscht, kippt oder rollt noch herunterfällt oder vermeidbaren Lärm macht; für Gurte, Schienen und Rampen gilt das genauso, und Maßstab sind die anerkannten Regeln der Technik. Schienen, Bügel oder Zurrpunkte bringen die Motorradanhänger je nach Modell mit; die Gurte sollten zum Gewicht Ihrer Maschine passen.

Stützlast nennt man das Gewicht, mit dem die Deichsel auf die Anhängekupplung drückt. Schwere Ladung wie ein Motorrad gehört laut ADAC über die Achse des Anhängers, nicht zu weit nach vorn oder hinten; die zulässige Stützlast von Auto und Anhänger soll dabei möglichst ausgeschöpft, aber nie überschritten werden. Nach oben setzt der niedrigste von drei Werten die Grenze: der für die Anhängekupplung am Auto, der für die Zugeinrichtung des Anhängers und der Wert, den der Autohersteller angibt. Drückt die Deichsel bei gleichmäßig verteilter Last mit mehr als 50 kg auf die Kupplung, schreibt das Gesetz eine in der Höhe verstellbare, fest am Anhänger untergebrachte Stütze vor, zum Beispiel ein Stützrad.

Beraten, anfragen, abholen

Beraten lassen und abholen können Sie Ihren Motorradanhänger in Blankenheim in der Eifel oder in Zülpich bei Köln. Alle Motorradanhänger hier laufen über eine Anfrage; Verfügbarkeit und Abholtermin stimmen wir danach mit Ihnen ab. Versendet wird nichts; wer nicht selbst abholen kann, fragt eine Lieferung individuell an.

Telefonnummern und Öffnungszeiten beider Standorte stehen auf der Kontaktseite, ebenso das Formular für Rückruf oder Werkstatttermin. Wartung und Reparatur des Anhängers übernimmt später unsere Werkstatt – in Zülpich genauso wie in Blankenheim. Zu Telefon und Öffnungszeiten

Häufige Fragen zu Motorradanhängern

Reicht der normale Autoführerschein für einen Motorradanhänger?

Für die ungebremsten Modelle hier ja, solange Ihr Auto selbst ein normaler Pkw ist. Beim TPV MB2 entscheidet die Summe der zulässigen Gesamtgewichte von Auto und Anhänger. Ungebremste Zweiachser dürfen allerdings gar nicht hinter einem Pkw fahren, siehe oben.

Ist mit Motorradanhänger auch Tempo 100 erlaubt?

Nur unter Bedingungen. Bei den ungebremsten Modellen muss Ihr Auto dafür sehr schwer sein, beim MB2 mit Stoßdämpfern reicht ein deutlich leichteres – die Rechnung steht oben.

Wie viele Motorräder passen auf einen Anhänger?

Je nach Modell eines oder zwei, bei breiten Modellen auch mehr. Entscheidend sind Schienen, Breite und Nutzlast; die Angaben der Hersteller stehen oben im Abschnitt zur Auswahl.

Kann ich auch ein Quad oder einen Aufsitzmäher transportieren?

Die Hobby-Anhänger N7-253 sieht Neptun für Quads und andere Kleinfahrzeuge wie Aufsitzrasenmäher vor; als Auffahrrampe dient die Heckwand, und die zweiachsige Ausführung nennt der Hersteller zusätzlich für leichtes Material und Ausrüstung. Die zweiachsige Ausführung hat keine Bremse und darf deshalb nicht hinter einem Pkw fahren. Für schwerere Geräte sind Tieflader oder Maschinentransporter die bessere Wahl.

Wie oft muss der Motorradanhänger zur Hauptuntersuchung?

Ist der Motorradanhänger neu und für höchstens 750 kg zugelassen, ist er 36 Monate nach dem Monat, in dem ihm das Kennzeichen zugeteilt wurde, erstmals zur Hauptuntersuchung fällig und danach im 24-Monats-Rhythmus. Hat der Motorradanhänger eine Bremse und mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse, etwa 1.000 kg, gibt es keine verlängerte Erstfrist: Er kommt vom ersten Kennzeichen an im Zwei-Jahres-Takt zur Hauptuntersuchung.

Gibt es Motorradanhänger zur Miete?

Einen Motorradanhänger hat unser Mietpark derzeit nicht. Welche Anhänger Sie bei uns mieten können, steht auf der Seite Anhänger mieten.

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