FAQ – Häufig gestellte Fragen

Es gibt viele Fragen, die wir häufig gestellt bekommen. Wir beantworten die meist gestellten Fragen daher für alle.

Die richtige Fahrerlaubnis ist beim Fahren mit Anhängern die Grundvoraussetzung. Ob Sie für die Fahrt mit einem PKW-Anhänger die Führerscheinklasse B (also den normalen Autoführerschein), B 96 oder BE benötigen, hängt im Wesentlichen von der zulässigen Gesamtmasse des Gespanns ab. Um Pferde mit einem Pferdeanhänger oder Transporter zu fahren reicht der “normale” Führerschein der Klasse B aufgrund des Gewichtes nicht aus.

Führerscheine im Überblick

Führerscheinklasse B

Inhaber der Führerscheinklasse B dürfen mit ihrem Auto-Anhänger bis zu 750 kg zulässiger Gesamtmasse ziehen. Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse sind nur erlaubt, wenn die Summe der Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger 3,5 t nicht übersteigt.

Führerscheinklasse B96

Der Führerschein der Klasse B96 berechtigt Sie eine Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg zu bewegen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4,25 t nicht überschreitet.

Führerscheinklasse BE

Die Führerscheinklasse BE erlaubt es Ihnen eine Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger zu bewegen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt.
Bitte beachten Sie, dass nicht nur eine gültige Fahrerlaubnis Sie zum Bewegen eines Anhängers berechtigt. Welchen Anhänger Sie bewegen dürfen ist auch von der Anhängelast Ihres Zugfahrzeugs abhängig. Die Anhängelast finden Sie in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) unter den Punkten O.1 und O.2.

Führerscheinklasse C1 für kleine Pferdetransporter

Wenn Pferde in einem Transporter gefahren werden sollen, ist das theoretisch auch mit dem Führerschein B möglich, sofern das zulässige Gesamtgewicht von 3,5t nicht überschritten wird. Diese Grenze ist bei realistischer Berechnung der Zuladung allerdings sehr schnell erreicht, sodass man in der Regel zumindest den Führerschein Klasse C1 benötigt.

Führerschein der alten Klasse 3

Der alte Führerschein der Klasse 3 ist ebenfalls noch präsent . Dieser muss bis spätestens 2033 in den neuen EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden. Es gibt aber keine Nachteile durch den Austausch. Hier gilt eine Besitzstandsregelung: Alle Führerscheininhaber mit der alten Klasse 3 dürfen Fahrzeuge der neuen Führerscheinklassen B, BE, C1 und C1E, AM und L fahren.

Bitte beachten Sie, dass nicht nur eine gültige Fahrerlaubnis Sie zum Bewegen eines Anhängers berechtigt. Welchen Anhänger Sie bewegen dürfen ist auch von der Anhängelast Ihres Zugfahrzeugs abhängig. Die Anhängelast finden Sie in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) unter den Punkten O.1 und O.2. Alle hier gemachten Angaben beziehen sich ausschließlich auf die Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland und erfolgen ohne Gewähr. Um sich über den aktuellen Stand beim Thema Fahrerlaubnis zu informieren, empfehlen wir Ihnen die Seite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Alle hier gemachten Angaben beziehen sich ausschließlich auf die Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland und erfolgen ohne Gewähr.

Um sich über den aktuellen Stand beim Thema Fahrerlaubnis zu informieren, empfehlen wir Ihnen die Seite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Zum Bundesministerium

Fahrerlaubnisklasse

Um sich über die Fahrerlaubnis für LKWs zu informieren, folgen Sie bitte folgenden Link vom Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V.
Zum Fahrlehrerverband 

Gewichte

Für die Beurteilung welcher Anhänger von Ihrem Zugfahrzeug gezogen werden darf, ist es nötig zu verstehen, was die Gewichtsbezeichnungen bedeuten.

Anhängelast
Die Anhängelast beschreibt das Gewicht, das Ihr Fahrzeug ziehen darf. Das betrifft das Gewicht des Anhängers plus die entsprechende Zuladung.

Gesamtgewicht
Das zulässige Gesamtgewicht beschreibt, was der Anhänger insgesamt, also mit seinem Leergewicht plus Zuladung maximal wiegen darf.

Leergewicht
Das Leergewicht beschreibt das Gewicht, das der Anhänger alleine durch seinen Aufbau auf die Waage bringt.

Nutzlast
Die Nutzlast (oder auch Tragkraft genannt) beschreibt die theoretisch mögliche Zuladung, ohne dabei das zulässige Gesamtgewicht zu überschreiten. Das bedeutet vereinfacht, dass die Nutzlast die maximale Zuladung ist, die für das Fahrzeug erlaubt ist.

In der Regel lässt sich diese wie folgt errechnen: zulässiges Gesamtgewicht – Leergewicht = Nutzlast

Achten Sie aber darauf, dass es sein kann, dass Ihr Zugfahrzeug nicht die gesamte Nutzlast, die rechnerisch möglich ist, fahren darf und kann.

Stützlast
Die Stützlast beschreibt das maximale Gewicht, das von oben auf die Anhängerkupplung wirken darf.

Wo finden Sie diese Angaben oder wie werden diese ermittelt?
Die wichtigsten Angaben was dein Zugfahrzeug ziehen darf, können dem Fahrzeugschein übernommen werden.
Wenn man diese Daten hat, kann man berechnen, was mit dem PKW möglich ist. Für den Anhänger sieht es genauso aus. Mit den kombinierten Angaben lässt sich ermitteln, wie das Gespann beladen werden kann.

Die richtige Beladung

  • Die Ladung muss gleichmäßig und formschlüssig verteilt sein.
  • Das Ladungsgewicht muss sich auf die Achse/n konzentrieren.
  • So beladen, dass der Schwerpunkt der Ladung tief liegt.
  • Die Ladung darf nicht über die Bordwand ragen.
  • Alle Teile müssen gegen Verrutschen gesichert sein.
  • Die minimale und maximale Stützlast darf nicht unterschritten oder überschritten werden.

Abbildung 1.:

Ein Anhänger hat verschiedene Beladungszonen. Diese Zonen sollten Sie bei der Verteilung der Ladung auf dem Anhänger berücksichtigen.

Abbildung 2.:

Der Schwerpunkt sollte dabei ausgewogen auf der Achse liegen und nicht einseitig verteilt sein.

So sollte der Anhänger nicht beladen werden

Abbildung 3.:

In diesem Beispiel lastet das Gewicht nicht auf der Achse.

Abbildung 4.:

In diesem Beispiel steht die Ladung im vorderen Anhängerteil und verursacht eine zu große Stützlast auf die Anhängevorrichtung des Zugfahrzeugs. Das Zugfahrzeug wird am Heck nach unten gezogen.

Abbildung 5.:

Die Ladung steht im hinteren Anhängerteil und verursacht eine zu große Hebelkraft auf die Anhängevorrichtung des Zugfahrzeugs. Das Zugfahrzeug wird am Heck nach oben gezogen. Die Stützlast ist zu gering.

Reifendruck bei Volllast

Zu geringer und zu hoher Reifendruck wirken sich ungünstig auf das Fahrverhalten des Gespanns, den Kraftstoffverbrauch und die Haltbarkeit der Reifen aus. Prüfen Sie den Reifendruck vor jeder Fahrt. Den für die jeweilige Reifengröße empfohlenen Reifendruck entnehmen Sie der Tabelle.

Sie finden eine Übersicht über den empfohlenen Reifendruck bei Volllast auch in Ihrer Betriebsanleitung.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100 km/h für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen wurden an die technische Entwicklung der Fahrzeuge angepasst.

100 km/h Regelung für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf deutschen Autobahnen und Kraftfahrstraßen (gilt nicht auf Landstraßen)

Grundsätzlich gilt für Fahrten mit dem Anhänger eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h. Wer allerdings mit dem Anhänger 100 km/h schnell fahren möchte, muss einige Punkte beachten.

Folgende technische Voraussetzungen müssen Sie bzw. Ihr Fahrzeug erfüllen:

  • Ihr Fahrzeug muss mit ABS ausgestattet sein,
  • Die zulässige Gesamtmasse Ihres Fahrzeugs darf maximal 3,5 t betragen
  • Der Anhänger muss für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet sein
  • Die Anhängerreifen sind für 120 km/h ausgelegt und müssen wenigstens den Geschwindigkeitsindex L (=120 km/h) aufweisen
  • Die Bereifung des Anhängers darf nicht älter als 6 Jahre sein
Außerdem müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, der mit 100 km/h betrieben werden soll, hängt vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab (X mal Leergewicht). Den Faktor X, mit dem das Leergewicht zu multiplizieren ist, entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle.

Technische Ausrüstung des Anhängers

  • ohne Bremse / mit Bremse ohne hydraulische Stoßdämpfer – X = 0,3
  • mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern
  • Wohnwagen – X = 0,8 bzw. 1,0*
  • Andere Anhänger – X = 1,1 bzw. 1,2*

Alle gebremsten Anhänger, die nicht Wohnwagen sind, müssen darüber hinaus noch die folgenden Bedingungen erfüllen:
Maximale zulässige Gesamtmasse des Anhängers

  • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschreiten
  • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten.

Die mit * (Sternchen) versehenen Werte dürfen verwendet werden, wenn

  • der Anhänger mit einer geeigneten Kuppelung mit Stabilisierungseinrichtung ( z. B. Antischlingerkupplung ) oder
  • der Anhänger mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem oder
  • das Zugfahrzeug mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb (in der Zulassungsbescheinigung auffindbar) ausgerüstet ist.

Bei weiteren Fragen zur gesetzlichen Regelung stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Wir beraten Sie gerne telefonisch, per E-Mail und natürlich persönlich.

TÜV

In Deutschland zugelassene gebremste Anhänger bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht müssen z.Zt. alle zwei Jahre einer amtlichen Prüfung (TÜV-Prüfung) nach §29 StVZO unterzogen werden. Anhänger, die in der Vermietung laufen, müssen 1x pro Jahr zur amtlichen Prüfung.

Für andere Länder gelten die dortigen Bestimmungen.

Abschmieren und Ölen

Auflaufeinrichtung mit Fett abschmieren und alle beweglichen Teile wie Bolzen, Gelenkstellen vom Handbremshebel und Umlenkhebel leicht einölen. Zugkugelkupplung säubern, Mechanik leicht einölen und Kugelaufnahme fetten. Sicherungsverschlüsse und Scharniere der Böckmann-Anhänger auf Leichtgängigkeit prüfen, leicht einölen oder fetten.

Reinigung

Die Reinigung der Böckmann-Anhänger erfolgt mit handelsüblichen Pflegemitteln. Beschädigte Holzflächen mit Holzschutzfarbe behandeln. Stark verschmutzte Zinkteile reinigen. Für die Pflege von Aluminium eine Alu-Spezialpolitur verwenden. Durch Steinschlag entstandene Beschädigungen an der Verzinkung gründlich säubern und mit einem handelsüblichen Zinkspray nachverzinken. Salzkontakt oder Kontakt mit Säuren und ätzenden Mitteln vermeiden. Bei Kontakt z.B. mit Streusalz den Anhänger nach Gebrauch gründlich reinigen. Bitte auf den Gebrauch von Hochdruckreinigern verzichten, da ein zu hoher Druck die Versiegelungsnähte beschädigen kann.

Ersatzteile

Sie können Ihre Ersatz- oder Zubehörteile direkt über unser Ersatzteillager bestellen. In unserem Ersatzteilbereich finden Sie unsere Ersatzteile und auch Kontaktdaten für eine Bestellung.

Natürlich können Sich auch bei Ihrem Fachhändler vor Ort Ihre Ersatzteile beziehen.

Auflaufbremsanlage

Die Bremsanlage des Böckmann-Anhängers ist spätestens nach einer Laufleistung von ca. 100 km zu überprüfen. Lässt sich die Zugkugelkupplung mit dem Zugrohr mehr als ein Drittel (ca. 35 mm) des nutzbaren Hubes von Hand einschieben, muss die Bremsanlage eingestellt werden. Diese Arbeiten sind in Abständen von 5000 km, bei geringerer km-Leistung jedoch wenigstens einmal im Jahr zu wiederholen. Weitere Informationen entnehmen Sie den Wartungshinweisen und Bedienungsanleitungen des Bremsenherstellers, die beim Böckmann-Händler oder im Werk direkt erhältlich sind.

Allgemeine Reinigung

Reinigung, Wartung und Inspektion des Anhängers sind wesentliche Bestandteile der Fahrsicherheit, der Werterhaltung des Anhängers und Ihrer Gewährleistungsansprüche.

Vermeiden Sie unbedingt die Nutzung eines Hochdruckreinigers, da dieser Hochdruck-Wasserstrahl zu Schäden an Ihrem Anhänger führen kann. Insbesondere Versiegelungsnähte und Fenster können leicht beschädigt werden. Wir empfehlen die Nutzung eines Gartenschlauchs.

Den Kontakt mit Salzen, Säuren und ätzenden Mitteln vermeiden. Nach Fahrten bei Streusalzgegebenheiten oder nach dem Transport von Düngemitteln oder anderen säurehaltigen Stoffen den Anhänger sofort außen und innen sorgfältig mit Wasser reinigen.

Weitere Details zur Reinigung und Wartung finden Sie in Ihrer Betriebsanleitung.

Böckmann Profi Anhängerpflege

Die Böckmann Profi-Anhänger-Pflege ist eine individuell für uns hergestellte Oberflächenpflege, mit wasser- und schmutzabweisenden Eigenschaften. Sie bringt eine hervorragende Farbauffrischung und seidenmatten Glanz bei ausgeblichenen Holz- und Kunststoffoberflächen. Reifenflanken und Gummidichtungen werden vor Versprödung geschützt.

Außerdem ist diese Politur sehr einfach anzuwenden. Es ist lediglich eine gründliche Vorreinigung mit einem Kaltreiniger notwendig. Anschließend wird die Politur mit einem Schwamm oder Tuch gleichmäßig auf der Oberfläche aufgetragen. Bei stark ausgeblichenen Teilen sollte die Politur mit einem rauhen Schwamm aufgebracht werden. Der Glanzeffekt kann durch einfaches Nachpolieren noch verstärkt werden.

Wir empfehlen, den Anhänger in einem halbjährlichen Zyklus mit der Profi-Anhänger-Pflege zu behandeln.

Der Inhalt eines Gebindes beträgt 1000 ml, der bei einem Pferdeanhänger für eine 2-malige Anwendung ausreicht.

Böckmann-Clean – Die Spezialpolitur für Polyester-Pferdetransporter

Diese Spezialpolitur glättet durch Witterungseinflüsse aufgeraute Oberflächen und verleiht matten Farben wieder neuen brillanten Glanz. Insekten, Teer und hartnäckiger Schmutz werden schnell und mühelos entfernt. Silikonhaltig.

Anwendung:

Das Fahrzeug mit Grundreiniger vorbehandeln und abtrocknen lassen. Anschließend Böckmann-Clean mit einem Poliertuch unter kreisenden Bewegungen auf die Lackoberfläche auftragen. Abschnittsweise vorgehen. Bei maschineller Anwendung geeigneten Polierteller verwenden. Angetrocknete Politur auf der Lackoberfläche ist durch Anfeuchten mit Wasser wieder verarbeitbar. Vor Frost schützen.

Inhalt: 500 ml

Diese Pflegeprodukte können über jeden Böckmann-Vertriebspartner bestellt werden.