Es gibt viele Fragen, die wir häufig gestellt bekommen. Wir beantworten die meist gestellten Fragen daher für alle.
Welche Fahrerlaubnisklasse benötige ich zum Anhänger fahren?
Die richtige Fahrerlaubnis ist beim Fahren mit Anhängern die Grundvoraussetzung. Ob Sie für die Fahrt mit einem PKW-Anhänger die Führerscheinklasse B (also den normalen Autoführerschein), B 96 oder BE benötigen, hängt im Wesentlichen von der zulässigen Gesamtmasse des Gespanns ab. Um Pferde mit einem Pferdeanhänger oder Transporter zu fahren reicht der “normale” Führerschein der Klasse B aufgrund des Gewichtes nicht aus.
Führerscheine im Überblick
Führerscheinklasse B
Inhaber der Führerscheinklasse B dürfen mit ihrem Auto-Anhänger bis zu 750 kg zulässiger Gesamtmasse ziehen. Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse sind nur erlaubt, wenn die Summe der Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger 3,5 t nicht übersteigt.
Führerscheinklasse B96
Der Führerschein der Klasse B96 berechtigt Sie eine Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg zu bewegen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4,25 t nicht überschreitet.
Führerscheinklasse BE
Die Führerscheinklasse BE erlaubt es Ihnen eine Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger zu bewegen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt.
Bitte beachten Sie, dass nicht nur eine gültige Fahrerlaubnis Sie zum Bewegen eines Anhängers berechtigt. Welchen Anhänger Sie bewegen dürfen ist auch von der Anhängelast Ihres Zugfahrzeugs abhängig. Die Anhängelast finden Sie in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) unter den Punkten O.1 und O.2.
Führerscheinklasse C1 für kleine Pferdetransporter
Wenn Pferde in einem Transporter gefahren werden sollen, ist das theoretisch auch mit dem Führerschein B möglich, sofern das zulässige Gesamtgewicht von 3,5t nicht überschritten wird. Diese Grenze ist bei realistischer Berechnung der Zuladung allerdings sehr schnell erreicht, sodass man in der Regel zumindest den Führerschein Klasse C1 benötigt.
Führerschein der alten Klasse 3
Der alte Führerschein der Klasse 3 ist ebenfalls noch präsent . Dieser muss bis spätestens 2033 in den neuen EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden. Es gibt aber keine Nachteile durch den Austausch. Hier gilt eine Besitzstandsregelung: Alle Führerscheininhaber mit der alten Klasse 3 dürfen Fahrzeuge der neuen Führerscheinklassen B, BE, C1 und C1E, AM und L fahren.
Bitte beachten Sie, dass nicht nur eine gültige Fahrerlaubnis Sie zum Bewegen eines Anhängers berechtigt. Welchen Anhänger Sie bewegen dürfen ist auch von der Anhängelast Ihres Zugfahrzeugs abhängig. Die Anhängelast finden Sie in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) unter den Punkten O.1 und O.2. Alle hier gemachten Angaben beziehen sich ausschließlich auf die Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland und erfolgen ohne Gewähr. Um sich über den aktuellen Stand beim Thema Fahrerlaubnis zu informieren, empfehlen wir Ihnen die Seite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Alle hier gemachten Angaben beziehen sich ausschließlich auf die Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland und erfolgen ohne Gewähr.
Um sich über den aktuellen Stand beim Thema Fahrerlaubnis zu informieren, empfehlen wir Ihnen die Seite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Welche Fahrerlaubnisklasse benötige ich um einen LKW fahren zu dürfen?
Fahrerlaubnisklasse
Was ist die Nutzlast, was das Gesamtgewicht und was das Leergewicht?
Gewichte
Für die Beurteilung welcher Anhänger von Ihrem Zugfahrzeug gezogen werden darf, ist es nötig zu verstehen, was die Gewichtsbezeichnungen bedeuten.
Anhängelast
Die Anhängelast beschreibt das Gewicht, das Ihr Fahrzeug ziehen darf. Das betrifft das Gewicht des Anhängers plus die entsprechende Zuladung.
Gesamtgewicht
Das zulässige Gesamtgewicht beschreibt, was der Anhänger insgesamt, also mit seinem Leergewicht plus Zuladung maximal wiegen darf.
Leergewicht
Das Leergewicht beschreibt das Gewicht, das der Anhänger alleine durch seinen Aufbau auf die Waage bringt.
Nutzlast
Die Nutzlast (oder auch Tragkraft genannt) beschreibt die theoretisch mögliche Zuladung, ohne dabei das zulässige Gesamtgewicht zu überschreiten. Das bedeutet vereinfacht, dass die Nutzlast die maximale Zuladung ist, die für das Fahrzeug erlaubt ist.
In der Regel lässt sich diese wie folgt errechnen: zulässiges Gesamtgewicht – Leergewicht = Nutzlast
Achten Sie aber darauf, dass es sein kann, dass Ihr Zugfahrzeug nicht die gesamte Nutzlast, die rechnerisch möglich ist, fahren darf und kann.
Stützlast
Die Stützlast beschreibt das maximale Gewicht, das von oben auf die Anhängerkupplung wirken darf.
Wo finden Sie diese Angaben oder wie werden diese ermittelt?
Die wichtigsten Angaben was dein Zugfahrzeug ziehen darf, können dem Fahrzeugschein übernommen werden.
Wenn man diese Daten hat, kann man berechnen, was mit dem PKW möglich ist. Für den Anhänger sieht es genauso aus. Mit den kombinierten Angaben lässt sich ermitteln, wie das Gespann beladen werden kann.
Wie belade ich meinen PKW-Anhänger richtig?
Die richtige Beladung
- Die Ladung muss gleichmäßig und formschlüssig verteilt sein.
- Das Ladungsgewicht muss sich auf die Achse/n konzentrieren.
- So beladen, dass der Schwerpunkt der Ladung tief liegt.
- Die Ladung darf nicht über die Bordwand ragen.
- Alle Teile müssen gegen Verrutschen gesichert sein.
- Die minimale und maximale Stützlast darf nicht unterschritten oder überschritten werden.
So sollte der Anhänger nicht beladen werden
Welchen Reifenfülldruck muss ich beachten?
Reifendruck bei Volllast
In Deutschland gibt es die Tempo 100-Regelung. Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
Voraussetzungen
100 km/h Regelung für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf deutschen Autobahnen und Kraftfahrstraßen (gilt nicht auf Landstraßen)
Grundsätzlich gilt für Fahrten mit dem Anhänger eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h. Wer allerdings mit dem Anhänger 100 km/h schnell fahren möchte, muss einige Punkte beachten.
Folgende technische Voraussetzungen müssen Sie bzw. Ihr Fahrzeug erfüllen:
- Ihr Fahrzeug muss mit ABS ausgestattet sein,
- Die zulässige Gesamtmasse Ihres Fahrzeugs darf maximal 3,5 t betragen
- Der Anhänger muss für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet sein
- Die Anhängerreifen sind für 120 km/h ausgelegt und müssen wenigstens den Geschwindigkeitsindex L (=120 km/h) aufweisen
- Die Bereifung des Anhängers darf nicht älter als 6 Jahre sein
Technische Ausrüstung des Anhängers
- ohne Bremse / mit Bremse ohne hydraulische Stoßdämpfer – X = 0,3
- mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern
- Wohnwagen – X = 0,8 bzw. 1,0*
- Andere Anhänger – X = 1,1 bzw. 1,2*
Alle gebremsten Anhänger, die nicht Wohnwagen sind, müssen darüber hinaus noch die folgenden Bedingungen erfüllen:
Maximale zulässige Gesamtmasse des Anhängers
- Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschreiten
- Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten.
Die mit * (Sternchen) versehenen Werte dürfen verwendet werden, wenn
- der Anhänger mit einer geeigneten Kuppelung mit Stabilisierungseinrichtung ( z. B. Antischlingerkupplung ) oder
- der Anhänger mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem oder
- das Zugfahrzeug mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb (in der Zulassungsbescheinigung auffindbar) ausgerüstet ist.
Bei weiteren Fragen zur gesetzlichen Regelung stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Wir beraten Sie gerne telefonisch, per E-Mail und natürlich persönlich.
Wie oft muss mein Anhänger zur amtlichen TÜV-Prüfung?
TÜV
In Deutschland zugelassene gebremste Anhänger bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht müssen z.Zt. alle zwei Jahre einer amtlichen Prüfung (TÜV-Prüfung) nach §29 StVZO unterzogen werden. Anhänger, die in der Vermietung laufen, müssen 1x pro Jahr zur amtlichen Prüfung.
Für andere Länder gelten die dortigen Bestimmungen.
Reinigung und Pflege von PKW-Anhängern - Was ist richtig?
Abschmieren und Ölen
Auflaufeinrichtung mit Fett abschmieren und alle beweglichen Teile wie Bolzen, Gelenkstellen vom Handbremshebel und Umlenkhebel leicht einölen. Zugkugelkupplung säubern, Mechanik leicht einölen und Kugelaufnahme fetten. Sicherungsverschlüsse und Scharniere der Böckmann-Anhänger auf Leichtgängigkeit prüfen, leicht einölen oder fetten.
Reinigung
Die Reinigung der Böckmann-Anhänger erfolgt mit handelsüblichen Pflegemitteln. Beschädigte Holzflächen mit Holzschutzfarbe behandeln. Stark verschmutzte Zinkteile reinigen. Für die Pflege von Aluminium eine Alu-Spezialpolitur verwenden. Durch Steinschlag entstandene Beschädigungen an der Verzinkung gründlich säubern und mit einem handelsüblichen Zinkspray nachverzinken. Salzkontakt oder Kontakt mit Säuren und ätzenden Mitteln vermeiden. Bei Kontakt z.B. mit Streusalz den Anhänger nach Gebrauch gründlich reinigen. Bitte auf den Gebrauch von Hochdruckreinigern verzichten, da ein zu hoher Druck die Versiegelungsnähte beschädigen kann.
Wo bekomme ich Ersatzteile oder Zubehörteile für meinen Anhänger?
Ersatzteile
Natürlich können Sich auch bei Ihrem Fachhändler vor Ort Ihre Ersatzteile beziehen.
Wie häufig muss ich die Bremsen meines Anhängers prüfen lassen?
Auflaufbremsanlage
Welche Pflege wird für Pferdeanhänger empfohlen?
Allgemeine Reinigung
Vermeiden Sie unbedingt die Nutzung eines Hochdruckreinigers, da dieser Hochdruck-Wasserstrahl zu Schäden an Ihrem Anhänger führen kann. Insbesondere Versiegelungsnähte und Fenster können leicht beschädigt werden. Wir empfehlen die Nutzung eines Gartenschlauchs.
Den Kontakt mit Salzen, Säuren und ätzenden Mitteln vermeiden. Nach Fahrten bei Streusalzgegebenheiten oder nach dem Transport von Düngemitteln oder anderen säurehaltigen Stoffen den Anhänger sofort außen und innen sorgfältig mit Wasser reinigen.
Weitere Details zur Reinigung und Wartung finden Sie in Ihrer Betriebsanleitung.